Wie lange dürfen Jugendliche abends ausgehen?
Viele Eltern verlangen von ihren minderjährigen Kindern, dass sie spätestens um 22.00 Uhr zu Hause sind.
Um ihre Entscheidung zu untermauern, berufen sie sich dabei gerne auf die Autorität des Jugendschutzgesetzes.
Bei vielen öffentlichen Veranstaltungen gilt für Jugendliche unter 16 Jahren tatsächlich die Grenze von 22.00 Uhr.
Das Jugendschutzgesetz regelt aber lediglich den Aufenthalt Jugendlicher an bestimmten Orten.
Grundsätzlich bleibt es Sache der Eltern, zu entscheiden, wie lange sie ihren Kindern Ausgang gewähren.
Damit argumentieren die Jugendlichen, wenn sie von ihren Eltern verlangen, bis 23.00 oder 24.00 Uhr ausgehen zu dürfen.
Die Angst, ihre Aufsichtspflicht zu verletzen und mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, ist jedoch nicht der entscheidende Grund, weshalb Eltern ihre Sprösslinge gerne früh zu Hause sehen.
Sie möchten ihre Kinder in erster Linie vor schlechten Einflüssen und vor Gefahren schützen, die Jugendliche vielleicht noch nicht richtig einschätzen können.
Andererseits sollten Eltern natürlich auch die Fähigkeit ihrer Kinder, selbst Verantwortung für sich zu übernehmen, zunehmend fördern.
Dies kann jedoch nur auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens geschehen.
Wenn Eltern ihre Kinder länger ausgehen lassen sollen, müssen sie sich auf sie verlassen können.
Sie müssen wissen, mit wem und wo sich ihre Kinder aufhalten, und sie müssen sicher sein können, dass diese sich an verabredete Zeiten halten.
Um ein zufriedenstellendes Gleichgewicht zwischen Eigenverantwortung und Schutz zu finden, ist ein Vertrauensvorschuss unerlässlich.
